...don´t worry,
be heavy!
Der Slogan soll die Philosophie unseres weltweit agierenden Unternehmens zum Ausdruck bringen. Wir wollen damit signalisieren, dass alles rund um den Schwertransport bei uns und unseren Partnern in guten Händen ist. Dies betrifft sowohl die Abwicklung als auch den Transport - vom LKW, über die Schiene bis hin zur See- und Luftfracht für heavy goods...
amtlich anerkannter Sachverständiger
allgemeine Betriebserlaubnis
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
Nummer, die dem Zoll sagt, hier wurde eine Ware zum Import signalisiert und es folgt ein Anschlusszollverfahren (ATC für Verzollung, MRN für T1 oder aktive Veredelung etc.).
Gestellungsbuchnummer – diese Nummer wird vom Zoll vergeben, unter dieser Nummer ist die Ware beim Zoll eingetragen und wartet auf das nachfolgende Zollverfahren (Verzollung, Verwahrerwechsel, Veredelung oder T1).
Nachdem die Ware verzollt wurde bekommt sie vom Zoll den Status Freigut und die sog. ATC Nummer; Bsp.: AT/C/40/123456/02/2007/4851 (21 Zeichen in 7 Feldern; AT steht für das deutschlandweite IT Zollsystem Atlas);
wobei AT/C für die Belegart steht (in diesem Fall Einzelverzollung für den freien Verkehr); 40 steht für die Zahlenkennung der Belegart; dann folgt die laufende Nummer (123456); gefolgt vom Monat (02); gefolgt vom Jahr (2007); gefolgt vom Code der bearbeitenden Zollstelle (4851; HZA HH Hafen).
Betriebserlaubnis
Privates Begleitfahrzeug mit mindestens einer gelben Rundumleuchte (ohne Wechselverkehrszeichenenlage).
Privates Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage, die drei Verkehrszeichen nach hinten abstrahlen kann.
Privates Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage, die elf Verkehrszeichen nach hinten abstrahlen kann.
Privates Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage, die elf Verkehrszeichen nach hinten, nach Vorne sowie zu beiden Seiten abstrahlen kann.
Bund-Länder-Fachausschuss zur Strassenverkehrsordnung
Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten
Fahrzeugidentifizierungsnummer
Gestellung ist die Mitteilung eines Gestellungspflichtigen gegenüber der zuständigen Zollbehörde, dass eine Ware zur zollamtlichen Abfertigung vorliegt; nach der Zollverordnung gibt es keine Formvorschriften, die Mitteilung kann in beliebiger Form erfolgen. Selbst die mündliche Aussage:"Es sind Waren eingetroffen." gilt als Gestellung. Werden allerdings Waren versteckt oder verheimlicht, beispielsweise durch besonders angebrachte Vorrichtungen, dann gelten diese erst als gestellt, wenn der Zöllner direkt auf diese Waren hingewiesen wird .Als "versteckt" gelten Waren, die an ungewöhnlichen Orten transportiert werden, als "verheimlicht" Waren, die in einer speziell angefertigten Vorrichtung transportiert werden, beispielsweise ein doppelter Boden oder ein präparierter Tank.
Gestellungspflichtig ist derjenige, der die Ware transportiert, also beispielsweise ein LKW-Fahrer, der Waren außerhalb der zulässigen Mengen oder Werte über eine Grenze hinweg transportiert.
Die Gestellung muss nicht physisch erfolgen. Die Ausfuhrzollstelle kann auf Antrag auch eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes zulassen. Hierbei handelt es sich um eine Vereinfachung der Abfertigung, die im Handel heute die Regel darstellt.
Der Begriff wurde durch den EU-weit geltenden Zollkodex geprägt, der die gesetzliche Grundlage für alle Zollverwaltungen der EU bildet.
Zusätzlich wird der Begriff Gestellung auch in der Speditionsbranche verwendet. Er soll vermitteln, dass hier das Import- bzw. Exportgut in einen dafür geeigneten Transportbehälter, z. B. Überseecontainer, übergeben wird. Dieser erwirbt einen zollrechtlichen Status, z. B. importseitig verzollt, sofern der Importeur „gestellungsbefreit“ ist.
Großraum- und Schwertransport
Im Rahmen von Gesamtprojekten entladen wir das Transportgut nicht nur ebenerdig, sondern sorgen auch für die notwendige Hebetechnik, falls sich der letztendliche Bestimmungsort der Ladung oberhalb der Höhe „0“ befindet.
Vielseitig einsetzbares Spezialfahrzeug, z.B. für den Transport von Betonteilen, aber auch u.a. für Seitenwände von Straßenbahnen. Die Ladefläche beträgt 9,5 m, die Nutzlast liegt bei max. 28 Tonnen.
Ein grosser Vorteil bei diesen Fahrzeugen ist, dass sehr breite Güter hochkant verladen werden können und damit nicht transportgenehmigungspflichtig sind, sofern es die Ausmaße zulassen.
Diese Fahrzeuge setzen wir für den Transport von losen Gütern ein, die bei der Entladung keine spezielle Technik benötigen. Unsere Kipper haben eine Ladekapazität von 29 Tonnen oder 28 cbm.
Spezielle Tiefbettauflieger mit der Möglichkeit das Transportgut innerhalb der Außenträger auf sog. Trafo-oder Trägerleisten zu stellen. Damit verringert sich die Transporthöhe.
Wir übernehmen gerne Ihren kompletten Bereich der Ladungssicherung. Neben der reinen Verladetätigkeit haben wir immer die entsprechenden Ladungssicherungsmittel, wie Zurrgurte, Antirutschmatten etc. Unsere Fahrer werden in regelmässigen Abständen geschult.
Lichtzeichenanlage
Spezialfahrzeuge mit einer durchgängigen nierdrigen Ladehöhe von ca. 1,10m auf einer Länge von 13,60m, je nach Art des Aufliegers kann dieser auch teleskopiert werden und dient damit zum Transport überlanger Güter.
Master Reference Number (ehemals Movement Reference Number)– die sog T1 Nummer, die wird nach Eröffnung des T1 beim Zoll durch den Zoll generiert, Merkmal ist das M am Ende der Nummer; Bsp:: 07DE330212345678M9
07 = Jahr; DE = Land; 3302 = Abgangszollstelle (hier: Frankfurt am Main/Fracht);
12345678M9 = variable Nr
Ein ""M"" an der vorletzten Stelle kennzeichnet ein bereits eröffnetes Versandverfahren. Ein ""A"" an der vorletzten Stelle kennzeichnet ein Versandverfahren, dass jedoch erst durch die zuständige Abgangszollstelle in den endgültigen Status - mit ""M"" gekennzeichnet - überführt wird.
NCTS (New Computerized Transit System) ist ein computergestütztes Zollsystem.
Es ermöglicht die Abwicklung des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahrens (u.a. T1) unter zu Hilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung.
Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrtstrasse (Zeichen 331):… Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4m und nicht breiter als 2,55m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60m sein.
Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeuges nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
Ausnahmegenehmigung (Erlaubnis) nach §29 StVO, genehmigt den Betrieb von Fahrzeugen, die nicht den Maßen und/oder Gewichten bzw. Achslasten der StVZO entsprechen, sie regelt also das Verhalten im Straßenverkehr dieser Fahrzeuge; dieser Erlaubnis wird nicht ausschließlich für beladene Fahrzeuge, sondern im Einzelfall auch für Leerfahrten benötigt, wenn hierbei die Maße, Gewichte oder die Kurvenlaufeigenschaften bzw. die Sicht des Fahrzeugführers beeinträchtigt werden.
Ausnahmegenehmigung (Erlaubnis) nach § 46 StVO (lademaßbezogen), hier werden Abweichungen von den §§18 und 22 StVO gewährt.
Ausnahmegenehmigung (Erlaubnis) nach §70 StVZO (fahrzeugbezogen), hier werden Ausnahmen von den §§32, 32d und 34 StVZO genehmigt.
Dies ist die technische Grundgenehmigung für Spezialfahrzeuge, ohne diese dürfen Fahrzeuge die die Abmessungen der §§ 32 und 34 der StvZO überschreiten nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Spezialfahrzeug für den Transport von Gütern bis zu einer Breite von ca. 4,50m unter Plane, d.h. die Güter werden unter einem festen Planenaufbau transportiert und so vor Nässe geschützt.
Kann von den Genehmigungsbehörden bei Überschreitung bestimmter Gewichtsgrenzen oder Ladungsabmaßen vorgeschrieben werden.
Ein Roadbook bzw. eine Roadmap ist eine Aneinanderreihung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO für einen definierten sowie planbaren und regelbaren Streckenabschnitt eines Großraum-/Schwertransports. In diesem Dokument, welches eine Willenserklärung einer Verkehrsbehörde ist, werden Maßnahmen, welche in Verbindung mit Wechselverkehrszeichen umgesetzt werden und bei denen keine Ermessensentscheidungen zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablauf in Abhängigkeit des jeweiligen Verkehrsgeschehens erforderlich sind, beschrieben.
siehe Tieflader
werden i.d.R. kartographisch durchgeführt, zur Ermittlung der Fahrtstrecke, die im Antragsformular der Genehmigung nach RGST 1992 eingetragen wird.
erfolgt nach der Erteilung der behördlichen Transporterlaubnis und ist unmittelbar vor Antritt der Fahrt durchzuführen. Die Streckenprüfung kann elektronisch erfolgen, beispielsweise durch telefonische Kontaktaufnahme mit den Autobahnmeistereien oder durch Abruf des Straßenzustandsberichtes im Internet in den Straßendatenbanken.
werden nach erfolgter Analyse der geplanten Strecke und Vermessung der Durchfahrtsprofile erstellt und sind häufig Auflage im Genehmigungsbescheid. Die Streckenprotokolle werden nach Aufwand abgerechnet und gehen zulasten des Transportgutes.
In der Zeit des Berufsverkehres und in Ferienzeiten gelten die sog. Sperrzeiten, in denen GST nicht fahren dürfen (Ausnahme Genehmigung liegt vor); unterschiedliche Vorgaben durch die entsprechenden Behörden in den Einzelgenehmigungen. Die Erlaubnisbehörden können durch die Genehmigungen und deren Auflagen auch die Startzeit auf 20 Uhr oder 22 Uhr legen.
Transportgüter, die bei der Entladung keine spezielle Technik benötigen. Innerhalb unserer Gruppe werden zum Transport von Schüttgütern Fahrzeuge mit einer Nutzlast von 29 Tonnen oder 28 cbm eingesetzt.
Transport von rieselfähigen Produkten. Diese Güter befördern wir in Fahrzeugen mit einer Ladekapazität von 27 / 29 Tonnen und einem Fassungsvermögen von bis zu 57 cbm.
In unseren Dienstleistungsbereichen "Spezial" und "Projekt" haben wir uns auf die Organisation und Durchführung von außergewöhnlichen Transporten spezialisiert und besitzen hierfür neben einem umfangreichen eigenen Fuhrpark auch die Möglichkeit über ein eigenes Versicherungshaus umfassende Transportversicherungen abzuschließen. Daneben besorgen unsere Mitarbeiter selbstverständlich alle notwendigen Genehmigungen und organisieren die Transportbegleitung.
Der Transport von Straßenbahnen ist eine unserer Kernkompetenzen. Aufgrund langjähriger Tätigkeiten für die Hersteller von Straßenbahnen besitzen wir sowohl die notwendige Erfahrung für die Durchführung dieser Transporte, als auch das notwendige Equipment.
Straßenverkehrsordnung, regelt den Verkehr auf den Straßen.
Straßenverkehrszulassungsordnung, regelt die betriebliche (technische) Zulassung zum Straßenverkehr.
Ein Tieflader ist ein Transportwagen, der vorwiegend zum Transport schwerer oder sperriger Lasten eingesetzt wird. Der Name kommt von der tief liegenden Ladefläche. Dadurch können auch mit hohen Lasten noch Unterführungen und Tunnel durch- und Stromleitungen etc. unterfahren werden und Fahrzeuge einfacher auf einen Anhänger verladen werden, da die Auffahrtrampe kürzer und/oder flacher gehalten werden kann.
Siehe Tieflader
Ein Auflieger der uns den Transport von sehr hohen Gütern ermöglicht; dabei hat er die Form eines Bettes, nachdem Schwanenhals über der Zugmaschine geht es hinunter zur Ladefläche , die meist ca. 5-9m lang ist und nur eine Ladehöhe von ca. 30cm – 60 cm aufweist, anschließend folgen dann die hinteren Achsen mit dem sog. Tisch am hinteren Ende des Aufliegers. Somit ist der Tiefbettauflieger niedriger in der Ladehöhe als der Tieflader.
Ein Telesattel hilft uns sehr lange (> 14m) zu transportieren, dabei wird der Auflieger teleskopiert und kann Längen bis ca. 65m erreichen, wobei es nur sehr begrenzte feste und variable Auflageflächen gibt.
Bei Transporten, die aufgrund ihrer Maße oder Gewichte außerhalb der Vorschriften des § 29 StVO / § 46 (5) liegen wird eine Transportgenehmigung von den zuständigen Behörden benötigt. Grundlage hierfür bilden die § 18(1) und § 22(2-4) der StVO.
Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte
Verwaltungshelfer sind private Personen, die durch eine Behörde/Verwaltung berechtigt werden, vordefinierten Aufgaben zu erfüllen. Anders als dem Beliehenen steht dieser Person keinerlei Entscheidungsbefugnis zu. Sie setzt ausschließlich die ihr übertragen Aufgaben um.
Verkehrsüberwachungsrichtlinie
Verwaltungsvorschrift Strassenverkehrs-Ordnung
Das generelle Sonn- und Feiertagsfahrverbot für alle LKW ab 7,5 to gilt Sonntags von 0 Uhr bis 22 Uhr. Darüber hinaus untersagt das Ferienreisefahrverbot in Deutschland ebenfalls Lastkraftwagen mit einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 to vom 01.07. bis zum 31.08. an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen zu verkehren. Nur für bestimmte Warengruppen, wie z.B. Lebensmittel oder Blumen, gelten diese beiden Fahrverbote nicht.
Darüber hinaus können je nach Bundesland die Fahrzeiten von Großraum-/Schwertransporten an Wochenenden aufgrund der Abmessungen durch Behörden weiter eingeschränkt werden.
Wir transportieren Helikopter, Flugzeugteile und ganze Flugzeuge direkt vom Flughafen zum weiteren Einsatzort.
>> mehr erfahren
Betonelemente, Brückenteile, Dachbinder oder auch mal ein komplettes Haus - quer durch Europa!
>> mehr erfahren
Als Partner führender europäischer Hersteller von Windkraftanlagen bieten wir für diese Branche maßgeschneiderte Transportlösungen.
>> mehr erfahren
Unsere Fahrer sind bestens vertraut mit der besonderen Technik der Be- und Entladung von Land- und Forstmaschinen …
>> mehr erfahren
Was uns stark macht ist die Vielfalt unserer verfügbaren Transporttechnik.
>> mehr erfahren
Aufgrund unsere speziellen
Schienenfahrzeugtechnik können wir Ihre Bahn problemlos
über unsere Rampen Be- und Entladen!
>> mehr erfahren
Zu unserem Leistungsangebot zählt der Transport von Schütt-, Staub und Rieselgütern in Kipper- und Silofahrzeugen .
>> mehr erfahren