

Neue Verwaltungsvorschriften
Durch die jüngste Änderung der Verwaltungsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland ist nun seitens des Gesetzgebers das schon lang diskutierte Thema von Toleranzen im Großraum- und Schwertransport rechtlich klargestellt worden. Ab sofort gilt, dass genehmigte Abmessungen und Gewichte nur noch bis zu 15 cm bei der Ladung und maximal 5 Prozent des genehmigten Gesamtgewichtes des Schwertransport-Lkw unterschritten werden dürfen. Bei Abweichungen, die darüber hinausgehen, wird die erteilte Genehmigung ungültig und der Transport darf nicht stattfinden. Dies bedeutet eine weitere Verschärfung der bestehenden Bedingungen für die Sondernutzung im Straßenverkehr.
Einfach gesprochen: Nicht nur die Überladung eines Lkw sondern auch eine „Unterladung“ von mehr als 5 Prozent des genehmigten Gesamtgewichtes führt zum Stillstand des Transportes.
Für uns bedeutet dies zum einen, dass wir im Vorhinein auf eine Übermittlung exakter Maß- und Gewichtsangaben des Transportgutes durch unsere Auftraggeber angewiesen sind. Auch eventuelle Änderungen während des Produktionsprozesses müssen uns schnellstmöglich mitgeteilt werden. Zum anderen wird diese Änderung der Vorschriften abermals einen starken Anstieg der Arbeitsbelastung bei den Genehmigungsbehörden verursachen und damit erneut zu deutlich längerer Bearbeitungsdauer unserer Anträge führen. Die Kostenspirale im Bereich Ausnahmegenehmigungen wird sich noch mehr nach oben drehen, da noch mehr Genehmigungen als bislang beantragt werden müssen.
Wir können Sie als Auftraggeber nur bitten, Ihre Industrieverbände auf diese für uns nicht nachvollziehbare Neuerung aufmerksam zu machen, denn überall im Verwaltungsrecht gilt der Grundsatz, dass das „Große das Kleine“ (maius minus continent) beinhaltet. Der Großraum- und Schwertransport wird hier ungleich behandelt und das Genehmigungsverfahren wird hier seit einigen Jahren regelmäßig zum Schlechteren verändert. Dabei wird leider verkannt, dass wir die Güter der verladenden Wirtschaft transportieren und damit auch zur Standortsicherung Deutschlands beitragen.